Neue Pfändungsfreigrenzen ab dem 01.07.2023

Ab dem 01.07.2023 gelten neue Pfändungsfreigrenzen. Während bislang ohne unterhaltspflichtige Personen ein monatlicher Betrag in Höhe von 1.339.99 € unpfändbar war, sind ab dem 01.07.2023 1.409,99 € unpfändbar. Besteht eine Unterhaltspflicht gegenüber einer Person, sind jetzt 1.939,99 € unpfändbar.

Zur vollständigen Pfändungstabelle geht es hier.