Neue Pfändungsfreigrenzen ab dem 01.07.2023 Ab dem 01.07.2023 gelten neue Pfändungsfreigrenzen. Während bislang ohne unterhaltspflichtige Personen ein monatlicher Betrag in Höhe von 1.339.99 € unpfändbar war, sind ab dem 01.07.2023 1.409,99 € unpfändbar. Besteht eine...