AKTUELLES
Claudia Fehlberg
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Hier erhalten Sie Wissenswertes rund um das Rentenrecht
Ab dem 01.07.2023 gelten neue Pfändungsfreigrenzen. Während bislang ohne unterhaltspflichtige Personen ein monatlicher Betrag in Höhe von 1.339.99 € unpfändbar war, sind ab dem 01.07.2023 1.409,99 € unpfändbar. Besteht eine Unterhaltspflicht gegenüber einer Person, sind jetzt 1.939,99 € unpfändbar. Zur vollständigen Pfändungstabelle geht es hier.
Erwerbsminderungsrente: Aus diesen Gründen lehnt das Bundessozialgericht die Erhöhung der Erwerbsminderungsrente für Bestandsrentner ab
Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 10.11.2022 (Aktenzeichen B 5 R 29/21 R und B 5 R 31/21 R) entschieden, dass die Erhöhung der Erwerbsminderungsrente, die durch die Verlängerung der Zurechnungszeiten zuletzt zum 01.01.2019 erfolgte, nicht für Bestandsrentner gilt, sondern nur für Neurenten mit einem Rentenbeginn ab dem 01.01.2019. Das BSG hatte über zwei Fälle zu entscheiden, in denen Rentner auf Berücksichtigung der verlängerten Zurechnungszeiten geklagt hatten. Die beiden Kläger erhielten...